Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Walk ‘n Run des TSV Bentrup-Loßbruch v. 1921 e.V.

Der Walk ‘n Run wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) durchgeführt. Veranstalter ist der TSV Bentrup-Loßbruch v. 1921 e.V.

§1 Teilnahmebedingungen / Sicherheitsmaßnahmen

Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
Mit seiner Anmeldung zu einem Wettkampf bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass er für die Teilnahme ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisation gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
§2    Anmeldung / Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung

Die Anmeldung hat online unter  www.tsv-bentrup-lossbruch.de oder am Wettkampftag schriftlich auf einem gesonderten Formular zu erfolgen. Anmeldungen per Fax oder Telefon werden nicht angenommen.
Der Teilnehmerbeitrag ist der jeweiligen Wettkampfausschreibung zu entnehmen.
Die Zahlung erfolgt in bar am Wettkampftag im zuständigen Meldebüro.
Der Veranstalter versendet keine Anmeldebestätigung es sei denn, die Wettkampfausschreibung sichert dies zu, oder es wurde bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer vom Start auszuschließen / zu disqualifizieren, wenn dieser entweder bei der Anmeldung falsche Angaben zu seinen personengebundenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen(Doping) an den Start geht.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags. Gleiches gilt bei Ausschluss / Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter.
Der Teilnehmerbetrag wird bei Ausfall der Veranstaltung zurückerstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet.
§3      Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.
Eine Haftung des Veranstalters für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die der Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter bzw. seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.
Soweit dem Veranstalter oder den o.g. Personen ( s.Abs.3 ) keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
§ 4     Datenerhebung und Bildnisverwertung

Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Wiedergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung u.a. von Ergebnislisten.
Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per Mail widersprechen.
§5       Zeitmessung / regelwidriges Verhalten

Die Zeitmessung erfolgt nach den jeweiligen Vorgaben des Veranstalters.
Die vom Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilte Startnummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln des DLV sowie § 1 Absatz 2 dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.